Liebe Schülerinnen und Schüler,
im Schuljahr 2025/26 wird das zweiwöchige Praktikum in der E-Phase wieder am Ende des 1. Halbjahres stattfinden.
Der Termin für das Praktikum der E-Phase im Schuljahr 2025/26 ist der 19.01.26 – 30.01.26.
Ihr müsst bis zum Ende des aktuellen Schuljahres im Jahrgang 10 einen Praktikumsplatz nachweisen und die schriftliche Praktikumsbestätigung bei eurer Klassenlehrerin oder eurem Klassenlehrer abgeben.
Die wichtigsten Unterlagen zum Download:
01 Informationsschreiben Praktikum E-Phase 2025_26
02 Praktikumsanschreiben E-Phase 2025_26
03 Praktikumsbestätigung E-Phase 2025_26
Nachbereitung:
Über das Praktikum müsst ihr eine Dokumentation erstellen. Ihr habt dabei die Wahl zwischen einer Präsentation, einem Kurzvideo oder einem Podcast. Die Vorgaben dazu findet ihr hier zum Download:
Dokumentation Vorgaben Podcast
Dokumentation Vorgaben PPPräsentation
Dokumentation Vorgaben Video
Feedbackbogen Praktikumsdokumentation
Die Teilnahme am Praktikum ist verpflichtend und wird im Zeugnis unter „Bemerkungen“ vermerkt.
Du hast noch keinen Praktikumsplatz?
Alle Infos rund um die Berufsorientierung findest du hier:
https://www.derausbildungsatlas.de/
Folgende Anlaufstellen können dir außerdem weiterhelfen:
Ansprechpartner an der TFS:
Christine Ladebeck, Mail: c.ladebeck@tfs-wi.org
Dominik Kauer, Mail: d.kauer@tfs-wi.org
Berufsberatung an der Schule:
Außerdem ist unserer Berufsberaterin an der TFS, Frau Helmig, alle zwei Wochen montags ganztägig an der Schule. Du kannst sie jederzeit unter anja.helmig@arbeitsagentur.de erreichen und einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.
Mögliche Praktikumsbetriebe:
Wirtschaftsunternehmen, Handwerksbetriebe, öffentliche Verwaltungen, soziale Einrichtungen und Lernwerkstätten
Entfernung des Praktikumsbetriebes zum Schul- und Wohnort:
In der Regel sollte euer Praktikum im Raum Wiesbaden/Mainz stattfinden, das heißt maximal 20 Kilometer vom Schulstandort entfernt, da eine Betreuung durch die Schule sichergestellt werden muss. Folgende Ausnahmen sind möglich:
• Flughafen Frankfurt
• Berufsfelder und Berufsbilder, die im Raum Wiesbaden/Mainz nicht zu finden sind
• Ausland
Achtung:
Über den Besuch weiter entfernt liegender Praktikumsbetriebe entscheidet die Schulleitung und ihr müsst hier so früh wie möglich persönlich vorsprechen!
Praktikum im Ausland :
In der Sekundarstufe II kann das Praktikum auch im Ausland durchgeführt werden.
Voraussetzung zur Genehmigung ist die Zuverlässigkeit der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich eines eigenverantwortlichen Auslandsaufenthaltes und hinsichtlich der Praktikumsziele. Schulen sind zur Genehmigung nicht verpflichtet.
Die Erziehungsberechtigten müssen das Auslandspraktikum bis spätestens zu den Herbstferien des E-Phasen-Schuljahres schriftlich bei der Schulleitung beantragen. Diesem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen, durch die die Auslandspraktikumsstelle vorgestellt wird. Die Schulleitung prüft den Antrag und die Unterlagen und entscheidet über die Zulassung.
Die Betreuung übernehmen geeignete Personen vor Ort, diese und die Schülerinnen und Schüler selbst, stehen in regelmäßigem Kontakt mit der betreuenden Lehrkraft.
Treten im Praktikum Probleme auf, so können Schulen im Einvernehmen mit dem Betrieb das Praktikum vorzeitig beenden, dieses bedarf der Schriftform. In einem solchen Fall müssen die Schülerinnen und Schüler umgehend die Heimreise antreten. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte verpflichten sich im Vorfeld, der Entscheidung der Schule Folge zu leisten.
Der Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz ist in gleichem Maße wie bei einem in Hessen durchgeführten Betriebspraktikum gewährleistet. Ein Anspruch auf Ersatz der Reisekosten bei Betriebspraktika im Ausland besteht nicht.
Nachweis über einen Praktikumsplatz für die E-Phase:
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 müssen bis zu den Sommerferien des laufenden Schuljahres den schriftlichen Nachweis über einen Praktikumsplatz bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer abgeben. Die benötigten Formulare erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Klassenlehrkraft in Papierform. Alternativ stehen diese jederzeit auf der Homepage der TFS zum Download zur Verfügung.
Informationen zu maximalen Arbeitszeiten und Arbeitsschutz:
Arbeitsschutz_flyer_schulerbetriebspraktikum_schulerinnen
Um einen realistischen Eindruck von der Arbeitswelt zu bekommen, ist eine Mindestarbeitszeit von fünf Stunden plus Pausenzeiten angebracht.
Weitere rechtliche Grundlagen:
Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) vom 17. Juli 2018, §21
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-BeruflOVHEpP1