Schulordnung

Vorwort

Die Theodor-Fliedner-Schule versteht sich als eine GEMEINSCHAFT, zu der alle an der Schule Tätigen gehören, das sind ca. 700 Schülerinnen und Schüler, ca. 70 Lehrkräfte, die beiden Sekretärinnen, der Hausmeister und die Eltern sowie alle an der Schule Beschäftigten.

Überall dort, wo so viele Menschen zusammen arbeiten, muss diese Zusammenarbeit geregelt werden. Dabei gibt es Grundsätze, die wir in unserer „Schulordnung“ zusammenfassen und die jeden Einzelnen an seine Pflichten erinnern. Die Regelungen gelten – sofern sie sich nicht ausdrücklich nur auf die Schülerinnen und Schüler beziehen – auch für alle anderen Mitglieder der Schulgemeinde.

I. Grundsätze

Die allgemeinen Grundsätze, nach denen sich mein Handeln ausrichtet, lauten:

  • Ich respektiere mich selbst und die anderen.
  • Ich achte das  Schulgebäude, seine Ausstattung und Gestaltung.
  • Ich nehme das Lernen ernst.

Damit wir uns alle mit der Theodor-Fliedner-Schule identifizieren können, fördern wir ein gutes Schulklima, das dadurch entsteht, dass sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft vertrauensvoll begegnen.

Weil uns allen der freundliche, respektvolle und wertschätzende Umgang miteinander wichtig ist,

  • bestimmt Höflichkeit den Ton untereinander;
  • sind die Erwachsenen den Heranwachsenden ein Vorbild;
  • lehnen wir jede Form von Gewalt ab, gleichgültig, ob sie gegen Menschen oder Sachen gerichtet ist;
  • achten wir sorgfältig darauf, dass kein Mitglied der Schulgemeinde gestört, beleidigt, bedroht, erpresst oder verletzt wird;
  • reagieren Schulleitung und Lehrkräfte unmittelbar mit Ordnungsmaßnahmen bzw. pädagogischen Maßnahmen auf gewalttätige Auseinandersetzungen unter Schülern sowie rassistisches und sexistisches Verhalten;
  • nehmen wir uns von Klasse 5 bis zur Abschlussklasse in jeder Schulform im Rahmen des Unterrichts Zeit für soziales Lernen;
  • werden Gespräche konstruktiv und deeskalierend geführt;
  • legen alle Wert auf einen pünktlichen Unterrichtsbeginn und ein pünktliches Unterrichtsende;
  • erledigen wir unsere Aufgaben zuverlässig, gewissenhaft und zeitnah;
  • helfen alle mit, die Schule in ordentlichem Zustand zu erhalten;
  • achten wir auf die Einhaltung von Regeln, die in dieser Schulordnung formuliert sind;
  • reagieren wir konsequent bei Nichteinhaltung.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sollen sich an der Theodor-Fliedner-Schule gerne aufhalten. Das setzt voraus, dass sich jeder Einzelne hier wohl und sicher fühlt, dass sich alle angstfrei bewegen können und dass alle ungestört lernen und lehren können. Jeder Einzelne übernimmt die Verantwortung dafür, dass im Miteinander die vereinbarten Grundsätze eingehalten werden. Dabei ist es wichtig, dass wir hinsehen und nicht wegschauen.

Wir alle sind einmalig und wir alle haben die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten. Der friedliche und respektvolle Umgang miteinander ist nur möglich, wenn wir uns an geltende Regeln halten, die im Folgenden näher beschrieben werden.

Nur wer diese Erwartungen und Anforderungen akzeptiert und unterschreibt, kann Mitglied unserer Schulgemeinschaft werden und bleiben.

II. Allgemeine Regelungen

Unterrichtszeit am Vormittag und am Nachmittag.

Wir sind Ganztagsschule, Profil 2:

Wie die Stunden genau in den einzelnen Jahrgangsstufen verteilt sein werden, ist dem beigefügten Zeitraster zu entnehmen. Zu beachten sind dabei die Zeitvorgaben und die farblich unterschiedlich gekennzeichneten Felder, wobei den Farbzuordnungen exakt zu entnehmen ist, ob es sich um Regelunterricht (grün gekennzeichnet) oder AG-Angebote (gelb gekennzeichnet) oder Pausen (rot unterlegt) bzw. die Mittagspause (blau unterlegt) handelt.

Verletzungen und Erkrankungen während der Unterrichtszeit

Wenn Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit erkranken oder sich verletzen, melden sie sich im Sekretariat und in den großen Pausen in Raum 119 beim Sanitätsdienst. Die Eltern werden benachrichtigt. In Fällen leichten Unwohlseins können erkrankte oder leicht verletzte Schülerinnen und Schüler nur nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.

Versäumnisse wegen Krankheit

Unterrichtsversäumnisse wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen müssen der Schule spätestens nach drei Tagen unter Angabe des Grundes schriftlich mitgeteilt werden. Nur im Notfall ist das Sekretariat anzurufen, denn bei unserer hohen Schülerzahl ist diese Form der Entschuldigung nicht praktikabel. Bei meldepflichtigen Krankheiten darf bis zur Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung die Schule nicht besucht werden. Bei Sportunfähigkeit besteht dennoch Anwesenheitspflicht im Sportunterricht. Bei kurzfristiger Sportunfähigkeit reicht eine schriftliche Mitteilung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n. Bei längerfristiger Sportunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Ab einer Sportunfähigkeit von drei Monaten muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.

Beurlaubungen

Beurlaubungen sollen mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden. Die Beurlaubung kann für eine Unterrichtsstunde durch die Fachlehrkraft, bis zu zwei Tagen durch den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin, für mehr als zwei Unterrichtstage durch die Schulleitung gewährt werden. Beurlaubungen vor bzw. im Anschluss an die Ferien werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Entsprechende Anträge sind spätestens drei Wochen vorher schriftlich über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer an die Schulleitung zu richten.

Besucher – schulfremde Personen

Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat melden. Besucher erhalten in begründeten Ausnahmefällen eine Besuchserlaubnis für die große Pause durch die Schulleitung. Ohne Besuchserlaubnis dürfen sich Schulfremde nicht auf dem Schulgelände aufhalten. Alle an der Schule Tätigen achten auf schulfremde Personen und weisen sie auf diese Regelung hin.

Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, in den Zwischenpausen und während der Mittagspause

Nur den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe (Jahrgangsstufen 10 – 12) ist es freigestellt, die Schule in den Zwischenstunden und in der Mittagspause zu verlassen.

Die Klassenlehrer oder die aufsichtsführenden Lehrer können Schülern im Einzelfall das Verlassen der Schule gestatten, wenn dies von den Erziehungsberechtigten unter Angabe von Gründen schriftlich beantragt wird. Die Gestattung kann versagt werden, wenn dies aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.

Ein Grund, in der Mittagspause die Schule zu verlassen, wäre z. B., wenn Schülerinnen und Schüler in unmittelbarer Nähe der Schule wohnen und das Mittagessen in der Familie einnehmen möchten. Lehrkräfte entscheiden individuell, ob sie den von den Eltern unterschriebenen Antrag genehmigen oder nicht.

Suchtmittel

Der Erwerb sowie der Konsum von Suchtmitteln jeder Art sind auf dem Schulgelände verboten. Werden Schülerinnen oder Schüler beim Rauchen und dem Konsum alkoholischer Getränke angetroffen, wird dies der Schulleitung unmittelbar mitgeteilt, die darauf mit Ordnungsmaßnahmen bzw. pädagogischen Maßnahmen reagiert. Zum Schulgelände gehören auch die Bushaltestelle und der Gehweg auf der Schulseite. Dort allerdings ist der Aufenthalt während der Pausen nicht gestattet.

Gefährliche Gegenstände

Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeder Art (z.B. Messer, Glasflaschen, Schlagringe, Schleudern, Gaspistolen, Laser-Pointer etc.) auf das Schulgelände ist verboten.

Handys und andere multimediale Geräte

Die Benutzung von Handys und von anderen elektronischen Geräten durch Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten. Das heißt, ein mitgeführtes Handy oder ein anderes Multimedia-Gerät ist vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten  und nicht sichtbar zu verstauen. Verstößt ein Schüler oder eine Schülerin gegen dieses Verbot, wird das Handy eingezogen, dabei wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, so führt z.B. ein einmaliges Vergessen des Ausschaltens und eine Störung durch den Klingelton zu einer Wegnahme für den Verlauf der Stunde. Kommt eine Störung gehäuft vor, wird das Handy für den gesamten Unterrichtstag einbehalten. In sehr hartnäckigen Fällen erfolgt die Rückgabe durch die Schulleiterin an die Eltern. 

MP3-Player sind nicht während der Unterrichtszeit zu benutzen, es sei denn, dies wird aus pädagogischen Gründen ausdrücklich von der Lehrkraft erlaubt.

III. Verhalten im Unterricht

Unterrichtsvorbereitung

Alle Schülerinnen und Schüler warten vor den Klassenräumen auf die Lehrkräfte und verhalten sich ruhig. Falls die Lehrkraft nicht erscheint, geht der Klassensprecher/die Klassensprecherin nach fünf Minuten zum Vertretungsplan, falls dort nichts steht, wendet er/sie sich an das Sekretariat.

Verhalten in den Klassenräumen

Es gelten zwei Grundprinzipien

  • Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört zu lernen.
  • Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat sich so zu verhalten, dass diese beiden allgemeinen Grundsätze praktiziert werden.

Im Besonderen gelten die folgenden Regeln:

  • Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich. Für unverschuldete Verspätungen bittet jeder Einzelne um Entschuldigung.
  • Am Stundenbeginn steht eine Begrüßung.
  • Alle Schülerinnen und Schüler haben die Materialien für den Unterricht dabei und legen sie zu Beginn der Stunden auf dem Tisch zurecht.
  • Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, bleiben in der Tasche.
  • Arbeitsaufträge und Vertretungsmaterial werden von den Schülerinnen und Schülern gewissenhaft erledigt.
  • Es wird während des Unterrichts nicht gegessen und nicht Kaugummi gekaut.
  • Niemand trägt eine Kopfbedeckung; in begründeten Einzelfällen können in einem Gespräch mit der Schulleitung Ausnahmeregelungen vereinbart werden.
  • Es wird darauf geachtet, dass die Bekleidung insgesamt angemessen ist und der schulischen Situation entspricht.
  • Musikgeräte müssen ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut sein.
  • Alle halten sich an die vereinbarten Klassenregeln.
  • Alle bleiben bis zum Klingelzeichen in der Klasse bzw. im Sportumkleideraum.
  • Die Lehrkraft beendet den Unterricht.
  • Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen und auf dem Schulgelände mit verantwortlich. Klassenordnungsdienste regeln die Klassenlehrer mit ihren jeweiligen Klassen.

Diese Regeln gelten natürlich auch für Vertretungsstunden!

Verhalten in Fachräumen

Alle Schülerinnen und Schüler warten vor den Fachräumen und betreten sie nur in Begleitung der Lehrkraft.

Es gelten alle Regeln für das Verhalten in den Klassenräumen.

Zusätzlich gilt Folgendes:

  • Geräte dürfen nur mit Anleitung und Erlaubnis einer Lehrkraft bedient werden.
  • Chemikalien und Geräte dürfen nicht ohne Erlaubnis der Lehrkraft angefasst werden.

Weitere Verhaltensregeln werden jährlich von den Fachlehrerinnen und -lehrern mit den Lerngruppen besprochen.

IV. Verhalten in den Pausen, vor und nach dem Unterricht

In den großen Pausen

  • Alle Schülerinnen und Schüler halten sich in den Pausen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen auf.
  • Sie rennen und spielen auf dem Schulhof nur in den dafür festgelegten Bereichen.
  • Wer in den Pausen im Informationszentrum oder im Gang davor bzw. an den blauen Stühlen bleiben möchte, verhält sich dort ruhig.
  • Während der Regenpausen ist der Aufenthalt im Informationszentrum und im Bereich der blauen Stühle erlaubt.
  • Abfälle sind in die dafür aufgestellten Mülleimer zu werfen.
  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
  • Das Fahren mit Fahrrädern, mit Inlinern, dem Skateboard o. ä. ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Die Bibliothek darf in den dafür vorgesehenen Pausen besucht werden.

In der kleinen Pause und bei Lehrerwechsel

  • In den Räumen verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler ruhig, toben nicht herum und schreien nicht.
  • Wenn sie in einen anderen Unterrichtsraum wechseln müssen, geschieht dies leise und rücksichtsvoll gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern.

Nach dem Unterricht

  • Die Unterrichtsräume, die Flure und das Schulgelände werden in Ruhe verlassen.
  • Vor und in den Schulbussen verhalten sich alle ruhig. Niemand drängelt, tobt oder schreit, niemand läuft auf die Straße.

V. Achtung vor Eigentum

Das Eigentum anderer und die Einrichtungen, die allen zur Verfügung stehen, werden geachtet und sauber gehalten.

  • Gegenstände anderer werden weder versteckt noch zerstört.
  • Eigentum anderer, das beschädigt oder zerstört wurde, wird ersetzt.
  • Fundsachen werden – sofern der Eigentümer bekannt ist – diesem zurückgegeben oder ansonsten dem Hausmeister gebracht.
  • Schulbücher werden selbstständig ausgeliehen und spätestens am Schuljahresende zurückgegeben. Beschädigte oder abhanden gekommene Bücher sind zu ersetzen oder zu bezahlen.
  • Klassenräume, Flure und der Schulhof werden sauber gehalten.
  • Vereinbarte und übernommene Dienste (z.B. Hofdienst) werden gewissenhaft ausgeführt.
  • Papier und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Papierkörbe oder Müllcontainer zu werfen; dabei wird auf die Mülltrennung geachtet.
  • Gegenstände auf dem Schulgelände, Wände, Räume und ihr Mobiliar dürfen nicht bemalt, beschädigt oder anderweitig zerstört werden. Für Schäden kommt der Verursacher auf.
  • Das Spucken auf dem Schulhof und in den Gebäuden ist verboten. Wer es trotzdem tut, wird für entsprechende Reinigungsdienste herangezogen.
  • Die Toiletten sind von den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich vor dem Unterricht und während der Pausen zu benutzen, selbstverständlich müssen sie diese sauber halten und dürfen sie nicht zweckentfremden. Verschmutzungen oder Zerstörungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
  • Alle Beschädigungen müssen sofort dem Hausmeister gemeldet werden, damit der Schaden behoben werden kann.

Alles Weitere wird in den Klassenregeln festgelegt.                                                     25.02.2015

Schulordung Langversion 2.015
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