Liebe Schüler*innen,
im Schuljahr 2023/24 wird das zweiwöchige Praktikum in der E-Phase wieder am Ende des 1. Halbjahres stattfinden.
Der Termin für das Praktikum der E-Phase im Schuljahr 2023/24 ist der
22.01.24 – 2.02.24
Ihr müsst bis zum Ende des aktuellen Schuljahres im Jahrgang 10 einen Praktikumsplatz nachweisen und die schriftliche Praktikumsbestätigung bei eurer Klassenlehrerin oder eurem Klassenlehrer abgeben.
Die wichtigsten Unterlagen zum Download:
01 Elternbrief Praktikum E-Phase 2023_24
02 Praktikumsanschreiben E-Phase 2023_24
03 Praktikumsbestätigung E-Phase 2023_24
Du hast noch keinen Praktikumsplatz?
Du findest auf unserem Schulmoodle nicht nur zahlreiche Links zu aktuellen Berufs- und Studienmessen und Kurzvideos zu vielen unterschiedlichen Berufen, sondern auch eine Praktikumsbörse, auf der Schüler*innen der TFS Kontaktdaten zu und Erfahrungen bei ihren Praktikumsstellen hinterlegt haben. Klicke auf den folgenden Link:
https://mo6005.schule.hessen.de/course/index.php?categoryid=949
…und probier es aus!
Folgende Anlaufstellen können dir außerdem weiterhelfen:
Das Jobnavi unserer Landeshauptstadt
Das Büro des Jobnavi befindet sich in der Kirchgasse 47 im zweiten Obergeschoss. Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 14 bis 17 Uhr sowie Freitag von 14 bis 16 Uhr.
Ruf unter 0611 / 31-5730 an und mach direkt einen individuellen Beratungstermin aus!
Nähere Informationen auch unter:
https://www.wiesbaden.de/wirtschaft/initiativen-nNetzwerke/nachwuchsfoerderung-berufsorientierung/jobnavi-pinfos-jugendliche.php
Ansprechpartner an der TFS:
Christine Ladebeck, Mail: christine.ladebeck@schule.hessen.de
Dominik Kauer, Mail: dominik.kauer@schule.hessen.de
Berufsberatung an der Schule
Außerdem ist unserer Berufsberaterin an der TFS, Frau Helmig, alle zwei Wochen montags ganztägig an der Schule. Du kannst sie jederzeit unter anja.helmig@arbeitsagentur.de erreichen und einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.
Mögliche Praktikumsbetriebe:
Wirtschaftsunternehmen, Handwerksbetriebe, öffentliche Verwaltungen, soziale Einrichtungen und Lernwerkstätten
Entfernung des Praktikumsbetriebes zum Schul- und Wohnort:
In der Regel Raum Wiesbaden/Mainz, da eine Betreuung durch die Schule sichergestellt werden soll. Ausnahmen:
• Flughafen Frankfurt
• Berufsfelder und Berufsbilder, die im Raum Wiesbaden/Mainz nicht zu finden sind
• Ausland
Über den Besuch weiter entfernt liegender Praktikumsbetriebe entscheidet die Schulleitung.
Praktikum im Ausland :
In der Sekundarstufe II kann das Praktikum auch im Ausland durchgeführt werden.
Voraussetzung zur Genehmigung ist die Zuverlässigkeit der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich eines eigenverantwortlichen Auslandsaufenthaltes und hinsichtlich der Praktikumsziele. Schulen sind zur Genehmigung nicht verpflichtet.
Die Erziehungsberechtigten müssen das Auslandspraktikum bis spätestens zu den Herbstferien des E-Phasen-Schuljahres schriftlich bei der Schulleitung beantragen. Diesem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen, durch die die Auslandspraktikumsstelle vorgestellt wird. Die Schule prüft den Antrag und die Unterlagen und entscheidet über die Zulassung.
Die Betreuung übernehmen geeignete Personen vor Ort, diese und die Schülerinnen und Schüler selbst, stehen in regelmäßigem Kontakt mit der betreuenden Lehrkraft.
Treten im Praktikum Probleme auf, so können Schulen im Einvernehmen mit dem Betrieb das Praktikum vorzeitig beenden, dieses bedarf der Schriftform. In einem solchen Fall müssen die Schülerinnen und Schüler umgehend die Heimreise antreten. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte verpflichten sich im Vorfeld, der Entscheidung der Schule Folge zu leisten.
Der Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz ist in gleichem Maße wie bei einem in Hessen durchgeführten Betriebspraktikum gewährleistet. Ein Anspruch auf Ersatz der Reisekosten bei Betriebspraktika im Ausland besteht nicht.
Nachweis über einen Praktikumsplatz für die E-Phase:
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 müssen bis zu den Sommerferien des laufenden Schuljahres den schriftlichen Nachweis über einen Praktikumsplatz bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer abgeben. Die benötigten Formulare erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Klassenlehrkraft in Papierform. Alternativ stehen diese jederzeit auf der Homepage der TFS zum Download zur Verfügung.
Informationen zu maximalen Arbeitszeiten und Arbeitsschutz:
Arbeitsschutz_flyer_schulerbetriebspraktikum_schulerinnen
Um einen realistischen Eindruck von der Arbeitswelt zu bekommen, ist eine Mindestarbeitszeit von fünf Stunden plus Pausenzeiten angebracht.
Weitere rechtliche Grundlagen:
Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) vom 17. Juli 2018, §21
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-BeruflOVHEpP1
Nachbereitung:
Über das Praktikum sind durch die Schülerinnen und Schüler Berichte (in Form von Präsentationen) nach vorgegebenen Kriterien anzufertigen. Die genauen Vorgaben dazu können auch hier eingesehen werden:
Praktikumspräsentation E-Phase
Die Leistungen gehen in der E2 in die Fachnote PoWi ein.
Die Teilnahme am Praktikum ist verpflichtend und wird im Zeugnis unter „Bemerkungen“ vermerkt.