LRS-Förderung

Umgang mit LRS/ Konzept der TFS

Leitlinie

  • Lese-/Rechtschreibschwäche ist eine Teilleistungschwäche, meist im Rahmen einer Entwicklungsverzögerung, sie kann in der Regel durch geeignete Fördermaßnahmen überwunden werden. Die Ausprägungen sowie die Dauer des Förderzeitraumes sind sehr individuell. Unabhängig von einer regulären LRS-Diagnose kann es zu ungewöhnlich starken Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten kommen, diese Schüler werden mit in die LRS-Förderung eingebunden. Wir respektieren und beachten diese vorhandenen Schwierigkeiten.

Was wir bei LRS tun:

  • Kontrollierter Übergang Grundschule/ weiterführende Schule: Es wird in den ersten Schulwochen der Klasse 5 eine Beobachtung durch den Deutschlehrer erfolgen, teils mit Tests. In diesem Zusammenhang werden die Eltern herzlich gebeten, dem Klassenlehrer rechtzeitig, möglichst in den ersten beiden Schulwochen, Mitteilung von einer vorhandenen LRS zu machen. Nach dem Beobachtungszeitraum schreiben ausgewählte Schüler die HSP (Hamburger Schreibprobe), die LRS-Beauftragte und der Klassenlehrer informieren alle Beteiligten. Die schnellstmögliche Feststellung von Förderbedarf erfolgt generell Anfang der Klasse 5 für die Hauptfächer.
  • Der Klassenkonferenz kommt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der Notwendigkeit von speziellen Maßnahmen bei LRS zu, sie entscheidet über Art und Umfang derselben. Das ist zum Vorteil der Schüler, da alle unterrichtenden Kollegen eine Einschätzung zum aktuellen Stand geben und darüber intensiv beraten.
  • Außerschulische Gutachten werden, laut gültiger Verordnung, von der Schule berücksichtigt, müssen aber hinsichtlich der individuellen und im Unterricht gezeigten Leistung ausgewertet und interpretiert werden. Auch hier gilt unser Grundsatz der individuellen Förderung mit der Zielsetzung, zum Wohle des Schülers und seiner schulischen Entwicklung zu handeln.
  • Im laufenden Schuljahr Beratung der Eltern der LRS-Schüler durch die LRS-Beauftragte (Bereitstellung von Informationen, Beantragung eines Nachteilsausgleichs, individuelle Fähigkeiten des Kindes, also Förder- und Forderbedarf) sowie kontinuierliche Förderung im schulinternen LRS-Kurs).
  • Anerkennung von schulinterner und -externer Förderung zur Bewältigung einer vorhandenen LRS.
  • Die Hamburger Schreibprobe – Testung wird bei bestätigten Fällen (teils auch Verdachtsfällen) in der Klasse 5 und 7 durchgeführt. Die HSP versteht sich bei extern diagnostizierter LRS eher als Instrument, um die Entwicklung festzustellen. Es finden bei uns keine „Screenings“ ganzer Jahrgänge statt, die unterrichtenden Kollegen treffen individuelle Einschätzungen, flankierend kann die HSP also auch individuell in anderen Jahrgängen durchgeführt werden.
  • Enge Kooperation von Klassenlehrern, Fachlehrern und LRS-Beauftragter, ergänzend zur regulären Arbeit im Team. Sicherstellung des internen Kommunikationsflusses zwischen allen Beteiligten. Das bedeutet: Regelmäßige Anpassung an die Leistungsfähigkeit des Kindes (Fördern und Fordern).
  • Begleiteter schulinterner Übergang Sek I zur Sek II durch Beratung der Eltern hinsichtlich der LRS-Thematik.

Schulinterne Förderung/ Kurse

  • Einrichtung von schulinternen LRS-Förderkursen, Differenzierung nach Alter und verlässliche Kursleitung durch die geschulte LRS-Beauftragte. Ebenso erfolgt binnendifferenzierte Förderung in der Klasse.
  • LRS-Kurse sind spezielle Förderkurse mit in der Regel kleineren Lerngruppen. Sie können, anders als reguläre Deutsch-Förderkurse, nicht über den Ganztag angewählt werden, die Teilnahmeberechtigung wird sorgfältig von uns überprüft.
  • Regelmäßige Elterninformationen zu Inhalten des Förderkurses zur Mitarbeit des Schülers erfolgen. Ebenso Beratung und Information von LRS-Schülern mit externem Kurs. Die Teilnahme am schulinternen Förderkurs ist den Schülern ohne externe Förderung vorbehalten, wobei therapeutische Maßnahmen im Sinne einer Psycho-, Ergo- bzw. Lerntherapie nicht Aufgabe der Schule sind.
  • Inhalte der Kurse: Wiederholung und Festigung der elementaren Rechtschreibregeln
  • Einsatz auditiver Medien zur Stärkung der auditiven Wahrnehmung
  • Thematisierung von „Lernen lernen“
  • Stärkung der Lesekompetenz durch Üben
  • Nutzung von „Antolin“

Ansprechpartner

  • Koordination, übergreifende Beratung und finale Umsetzung der schulinternen Fördermaßnahmen obliegen an der TFS der LRS-Beauftragten Frau Eckel.

Marie-Odile Eckel (LRS-Beauftragte der TFS)

marie-odile.eckel@schule.hessen.de

Stand Juni 2021

Grundlage ist die geltende Verordnung: VOGSV vom 19.08.2011, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. April 2014.